„Die gesetzliche Unfallversicherung befürwortet in Wahrnehmung ihres Auftrags zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ein verantwortliches Handeln beim Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz.“ (Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) „Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien“)
Maßgebend sind die Maßnahmen zur Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, z. B. EU-Richtlinie 89/24/EWG oder Sicherheit und Gesundheit bei chemischen Arbeitsstoffen Einzelrichtlinie 98/24/EG sowie die nationale Umsetzung durch z.B. Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wesentlich für den Standort Deutschland sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 527 zu ‚Tätigkeiten mit Nanomaterialien.‘
Substitution und Prävention spielen eine übergeordnete Rolle. Der Arbeitgeber muss entsprechend der Gefährdungsbeurteilung technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen treffen.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer unbeabsichtigten Kontaminationen der Haut, bietet DermaPurge nano-ex die erste geeignete Nachsorgemöglichkeit, und sollte daher an Arbeitsplätzen, an denen Kontakt mit Nanopartikeln möglich ist, vorgehalten werden.